Auf der Suche nach beruflichem Erfolg?
Erfahre durch uns, wie man es richtig macht!
Individuell und flexibel...
… bieten wir moderne und effektive Lösungen, um den vielfältigen Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden
Arbeitnehmerüberlassung
Personalvermittlung
Arbeitnehmerüberlassung – bedeutet für viele Unternehmen in der heutigen Zeit ein flexibles, wirtschaftliches und somit ein unverzichtbares Personalsteuerungsinstrument.
Die Kosten können genau abgeschätzt werden und das Unternehmen zahlt nur die tatsächlich erbrachte Leistung. Die Lohnnebenkosten werden von uns getragen. Der Einsatz unserer Mitarbeitenden bietet viele Vorteile für die Unternehmen; diese können flexibel und schnell auf Personalengpässe reagieren.
Macht der Job Spaß und der Kunde ist zufrieden, steht einer Übernahme nichts im Weg.
Personalvermittlung – heutzutage die wertvolle Dienstleistung für Unternehmen, die auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitenden sind. Gleichzeitet bietet sie Kandidaten eine Möglichkeit, passende Stellenangebote zu finden.
Wir bieten Zugang zu spannenden Positionen und Projekten, halten dabei jederzeit die beruflichen Ziele und Interessen der Bewerber im Blick. Ein gutes Netzwerk, Professionalität und die Menschen zu verbinden ist unser Ziel.
Kompetenz und Fachwissen in einer Hand findet man bei uns.
Uns bei der Arbeit zu erleben macht Spaß
Damit Sie sich weiterhin auf das Wesentliche konzentrieren können. Als Unternehmen auf Ihr Business, als Bewerber auf Ihre Karriere.
Die Anja Gelhard Personal-Service GmbH ist Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Unser positives Mindset:

Teamgeist - Anpassung - Proaktivität - Resilienz
Diese Regeln leben wir.
Die zusätzlichen Bemühungen, die wir für unsere Mitarbeitenden unternehmen, verwandeln sich in einen echten Mehrwert für unsere Kunden. Der zentrale Fokus unseres Handelns sind großartige Menschen, denen wir gebührende Aufmerksamkeit schenken.
Anja Gelhard und der Westerwald
eine Unternehmerin – eine Region – tolle Firmen – interessante Menschen – spannende Jobs
GVP Mitglied
Durch die Verbändeverschmelzung von BAP und iGZ sind wir seit 01.01.2024 Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP).
Der neue Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband vertritt fortan die gesamte Personaldienstleistungsbranche in Deutschland, von der Zeitarbeit über die Personalvermittlung bis hin zur Personalberatung und Personalentwicklung.
Diese starke Stimme findet in Politik, Wirtschaft und der Öffentlichkeit Gehör.

Effekt Versicherungs-Zertifikat
Hinweisgeberschutzgesetz
Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.
Sollten Sie Vorfälle melden wollen, steht Ihnen die GVP-Kontakt- und Schlichtungsstelle zur Verfügung.
Diese unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle geht regelmäßig Hinweisen auf Verstöße gegen den Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP nach. Werden ethische Regeln von einem Mitglied des GVP aus Sicht eines Mitarbeitenden, einer Bewerberin oder eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Einrichtung verletzt, kann von diesen die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle angesprochen werden. Die Kontaktstelle nimmt Hinweise entgegen und überprüft im ersten Schritt, ob das beschriebene Anliegen gegen den Verhaltens- und Ethik-Kodex verstoßen könnte. Drei Experten aus dem Rechtswesen und Konfliktmanagement suchen in der Schlichtungsstelle gemeinsam nach Lösungen bzw. Einigungen für die eingegangenen Hinweise.
An die Kontakt- und Schlichtungsstelle darf sich jeder wenden, der eine Unstimmigkeit mit einem GVP Mitgliedsunternehmen hat – unabhängig davon, ob es sich um eine Mitbewerberin oder einen Mitbewerber, einen Beschäftigten oder dessen Angehörige handelt. Wenn der eingereichte Hinweis gegen die Grundsätze des Verhaltens- und Ethik-Kodex‘ verstößt, leitet die Kontaktstelle den Fall an die Schlichtungsstelle weiter.
Diese spricht mit allen Beteiligten und versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie einen Verstoß vermuten: